Antwort auf „Wahlprüfsteine Oberbürgermeisterwahl“ des Behindertenbeirates

Antwort auf „Wahlprüfsteine Oberbürgermeisterwahl“ des Behindertenbeirates

Zuallererst will ich eines festhalten: Mensch ist nicht behindert, Mensch wird behindert! Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Gute Regierungsführung (auch eine Stadtregierung) und verantwortungsvolle Politik steht in der Verpflichtung, Behinderungen und Hindernisse zu beseitigen bzw. Möglichkeiten zu schaffen und zu erweitern, Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine gleichberechtigte gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe zu gewährleisten. Dafür ist es vor allem unabdingbar, die Selbstvertretung satzungsmäßig anzuerkennen und die Inanspruchnahme dieses Rechts weitgehend barrierefrei, beteiligungsorientiert und nichtdiskriminierend zu garantieren. Die Umsetzung der Normen der UN-Behindertenkonvention (BRK) und die Gewährleistung der Interessenvertretung durch Selbstorganisation gehört m. E. zu den primären Querschnittsaufgaben einer kommunalen Verwaltung. Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder chronischen Krankheiten sollen ihr Leben ebenso selbstbestimmt führen können, wie alle anderen Einwohner*innen. Ihr Wunsch- bzw. Wahlrecht – z. B. bei der Wohnform, der Teilnahme an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, dem bürgerschaftlichen Engagement usw. – sollen im gleichen Umfange realisierbar sein. Das und die zügige Umsetzung der BRK muss das Ziel einer kommunal »Behindertenpolitik« sein, für die ich mich einsetze. In diesem Sinne

 

  1. a) Kommunale_r Behindertenbeauftragte_r / Inklusionsbeauftragte_r:unterstütze ich in vollem Umfang die Forderung des Behindertenbeirats nach der »Einsetzung eines/einer Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragten, um die Umsetzung der Anforderungen der UN-BRK in der Stadt Kassel zu begleiten und zu koordinieren«. Im Falle meiner Wahl als OB der Stadt Kassel wird die Verwirklichung dieser Forderung einer meiner dringlichsten Aufgaben sein;
  1. b) Barrierefreie Verwaltung:

Eine weitgehend barrierefreie Verwaltung ist die unabdingbare Voraussetzung für die Sicherstellung eines Gleichberechtigung schaffenden Zuganges zu kommunalen Dienstleistungen. Alle kommunalpolitischen Aktivitäten müssen auf die Herstellung einer uneingeschränkten Barrierefreiheit gerichtet sein. Denn Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für eine Inklusion. Dabei geht es um Barrierefreiheit sowohl im baulichen, als auch im kommunikativen und infrastrukturellen Bereich. Daher befürworte ich die Anwendung der Prinzipien des »universellen Designs« (Art. 2 BRK) in der Verwaltung. Um das zu verwirklichen sollten der Behindertenbeirat und Mitarbeiter*innen mit Behinderungen in die Bedarfsanalyse, Umsetzung, Fertigung, Instandhaltung etc. einbezogen werden. Im Falle meiner Wahl als OB der Stadt Kassel werde ich mich dafür einsetzen, dass das Internetangebot der Stadt Kassel barrierefrei eingerichtet wird, wichtige Informationen in Audioformaten abgerufen werden können, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung zum Thema Barrierefreiheit geschult, sensibilisiert und insbesondere die »Barrieren« in den Köpfen der Entscheidungsträger*innen abgebaut werden. Denn die demokratische Qualität einer Gesellschaft lässt sich auch am Umgang mit Minderheiten

ermessen. Lebensrisiken und die Folgen von Handicaps dürfen nicht individualisiert werden. Daher muss eine aktive Politik zum Ausgleich von Benachteiligungen zentrales Anliegen der Stadt sein. Bauliche und technische Maßnahmen für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer*innen müssen gewährleisten, dass alle öffentlichen Räume und Verkehrsmittel Barrierefrei nutzbar sind. Ich trete für die Förderung selbstbestimmter Strukturen von Menschen mit Behinderungen ein. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der Beratung von und für Menschen mit Behinderungen zu. Diese muss so organisiert sein, dass nicht die wirtschaftlichen Interessen der Kommune, sondern der Mensch im Mittelpunkt der Beratung steht. c) Teilhabe, Assistenz, Arbeit und Schule Sowohl bei der Ausgestaltung der Inklusion als auch bei dringend notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für Schulgebäude glänzt leider unser Magistrat durch Untätigkeit verschiebt notwendige Lösungen auf den Sankt Nimmerleinstag. Während die Landesregierung die Inklusion als Sparprogramm auf dem Rücken von Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern umsetzt und damit nicht nur die Verschlechterung der Lehr- und Lernbedingungen verursacht, sondern zugleich den Inklusionsgedanken ad absurdum führt, handelt der Magistrat in Anbetracht der Tatsache, dass es ein Sanierungsstau von 70 Mio. Euro gibt, einfach verantwortungslos. Die Inklusion kann zum Nulltarif oder als Sparversion nicht geben. Ein Oberbürgermeister muss seine Einflussmöglichkeiten im Sinne des Inklusionsgedanken nutzen und endlich für eine verlässliche Ausstattung sorgen – sowohl in Bezug auf die Gebäude und Lehrmittel als auch auf die Personalausstattung. Im Falle meiner Wahl zur Oberbürgermeister der Stadt Kassel werde ich alle Möglichkeiten nutzen um die Schulassistenz für Kinder im inklusiven Unterricht zu gewährleisten und verbindliche Regeln für die Zuständigkeit zwischen Schul- und Jugendamt durchzusetzen.

  1. d) Wohnungsbau

Der soziale Wohnungsbau ist einer der Hauptthemen meines Wahlkampfes. In diesem Bereich hat auch schon im Vorfeld die Fraktion Kasseler Linke in der Stadtverordnetenversammlung viele lösungsorientierte Vorschläge unterbreitet und Anträge gereicht, die jedoch von der politischen Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt worden. Inzwischen gibt es, auch aufgrund des öffentlichen Drucks, Signale eines Umdenkens. Ich hoffe sehr, dass die politische Mehrheit in Kassel fähig zu einem Politikwechsel sein wird. Es liegt ein Antrag unserer Fraktion zur Einführung einer Sozialwohnungsquote vor. Hier werden wir sehen, ob die politische Mehrheit in Kassel fähig und willens sein wird, endlich erste Schritte für die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum zu wagen. Sozialer Wohnungsbau muss nicht nur die Bezahlbarkeit von Wohnraum gewährleisten, sondern auch ein Wohnen in Würde. Das bedeutet, dass auch barrierefreies Wohnen ermöglicht wird. Sowohl für alle Wohnungsneubauprojekte als auch für Sanierungen, Erweiterungen und Umbauten des Wohnungsbestandes muss eine angemessene und bedarfsgerechte Anzahl von barrierefreien Wohnungen als Verpflichtung durchgesetzt werden. Dabei ist auf jeden Fall die barrierefreie Erreichbarkeit, bedarfsgerechter Zuschnitt und Ausstattung und eine bezahlbare Miete zu berücksichtigen. Die Stadt hat städtebauliche Steuerungsinstrumente, die hierfür unbedingt zu nutzen sind. Sei es im Bereich der Konzeptvergabe für private Investoren oder sei es bei Planungen der GWG der Stadt Kassel sind klare und den Erfordernissen entsprechende Festlegungen zu treffen. Im Falle meiner Wahl zur Oberbürgermeister der Stadt Kassel werde ich im Aufsichtsrat der GWG mich dafür einsetzen und für einen verstärkten kommunalen Wohnungsbau politische Mehrheiten suchen. Das Großprojekt »Jägerkaserne II« kann in diesem Bereich zu einem Vorbildprojekt weiterentwickelt werden. Dafür werde ich mein Einfluss geltend machen.

  1. e) Mobilität und ÖPNV

Auch die Themen Mobilität und ÖPNV sind Hauptthemen meines Wahlkampfes. Gemeinsam mit unserer Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung haben wir finanzierbare Projekte für einen kostengünstigen Ausbau des ÖPNV entwickelt. Ich setze mich für die Einführung eines Sozialtickets für Menschen, die auf Transferleistungen angewiesen sind oder im Niedriglohnbereich beschäftigt werden, ein. Langfristig bin ich für einen fahrscheinlosen ÖPNV. Bei dem Ausbau der ÖPNV muss es das Ziel sein, wie im Personenbeförderungsgesetz festgeschrieben, den ÖPNV bis 2022 barrierefrei zu gestalten. Es gilt die Mobilität von Menschen mit Behinderungen, Senior*innen und Menschen mit geringem Einkommen bedarfsgerecht zu fördern. Der Oberbürgermeister hat seinen Einfluss in den Entscheidungsgremien der KVG für dieses Ziel zu nutzen – ich werde es tun. Auch der unhaltbare Zustand, dass Rollstuhlfahrer*innen bei Taxifahrten anstatt nach den gefahrenen Kilometer zu zahlen, dazu gezwungen werden, einen Pauschalbetrag i. H. v. 20,00 Euro pro Strecke zu bezahlen, wird nicht mehr hingenommen. Im Falle meiner Wahl werde ich das Ordnungsamt anweisen, durch kontinuierliche Kontrollen der gültigen Gebührenordnung Geltung zu verschaffen. Für Taxifahrten gilt auch, dass ausreichend Rollstuhlfahrzeuge eingesetzt werden und Führhunde ohne weiteres mitgenommen werden können.

Das sind meine Antworten zu Ihren Fragen. Sie können davon ausgehen, dass ich die Forderungen des Behindertenbeirates und die Selbstorganisationen der Betroffenen, wie z.B. die Forderung nach bevorzugter Einstellung von Menschen mit Behinderungen in städtischen Einrichtungen und die Förderung ihres selbstbestimmten Lebens, unterstützen und mich für deren Umsetzung einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Murat Çakır