»Verkürzte Solidarität« oder unsolidarische Schuldzuweisung?

»Verkürzte Solidarität« oder unsolidarische Schuldzuweisung?

Eine Kritik der polemischen Kritik des Kollegen Guilliards

In der Ausgabe 4_2018 der Marxistischen Blätter wurde unter der Überschrift »Syrien, die Kurden und eine verkürzte Solidarität« ein Artikel von Joachim Guilliard veröffentlicht, der voller polemischer Kritik und fragwürdiger Positionen ist. Im Grunde genommen wiederholt Kollege Guilliard seine Schuldzuweisungen, die er längst am 30. Januar 2018 in der Zeitschrift Rubikon [1] formulierte. In seinem neuerlichen Artikel nimmt er einen direkten Bezug auf den Artikel »Über Afrin zum Faschismus« [2], der in verkürzter Form auch im Marxistischen Blätter veröffentlicht wurde. Die polemische Kritik des Kollegen Guilliard hat durchaus das Potential, als ein Standardwerk des türkischen Sozialchauvinismus zu gelten, zumal seine Argumentationen nahezu perfekt auf dessen Positionen passen. Aber zuerst sollten wir uns mit seinen hauptsächlichen Kritikpunkten beschäftigen.

Kollege Guilliard wirft den »Unterstützern der kurdischen Bewegung« vor, dass sie »durch eine kritiklose Parteinahme mit den syrisch-kurdischen Organisationen [die Gefahr], die ihr Bündnis mit den USA für die territoriale Integrität Syriens darstellt, ausblenden«. Sie würden aufgrund ihrer »beschränkten Analyse und den engen Fokus auf die kurdische Unabhängigkeitsbewegung« letztendlich »die große Gefahr einer Ausweitung des Krieges« völlig aus dem Blick verlieren. Wie im Rubikon-Artikel behauptet er auch hier ernsthaft, dass »Assyrer, Drusen, Araber etc. keine Solidarität« erhalten. Es entstünden aufgrund der »Idealisierung der autonomen Strukturen in Rojava« und der »Betrachtung durch kurdische Brille gravierende Fehleinschätzungen«. Daher würden Unterstützer der kurdischen Bewegung »die gravierend konfliktverschärfende Rolle der kurdischen Unabhängigkeitsbestrebungen ignorieren« und »unlautere Vorwürfe an Russland« richten, die zwar »sicherlich aus Eigeninteresse«, aber »rein defensiv und im Rahmen des Völkerrechts« agiere. Weil die »leichtfertige Unterstützung eines gefährlichen Grades von Unabhängigkeit, [die] Einheit des Landes erheblich gefährden kann«, müssten »die kurdische Bewegung und ihre Unterstützer einsehen, dass ohne die fortgeschrittene Destruktion des syrischen Staates es auch einen Erdogan nie in den Sinn gekommen wäre, Afrin zu überfallen«. Murat Çakır, Nick Brauns und »auch viele andere Linke« würden die PYD/YPG verteidigen, die sich »gegen die Interessen der Mehrheit des Landes stellen« und »nicht nur zu Bodentruppen der USA machen lassen, sondern [faktisch] auch die Besatzung eines großen Teil Syriens durch eine ausländische Macht unterstützen«.

Es bleibt des Kollegen Guilliards Geheimnis, wer diese »Linken und Friedensbewegte« sind, die »bei ihrer Solidarität mit zweierlei Maß« messen. Aber eben diese Verallgemeinerung scheint notwendig zu sein, um die eigentliche Stoßrichtung seiner Schuldzuweisungen zu formulieren: Die »von der PYD dominierte kurdische Selbstverwaltung Afrins« ist wegen ihrer Kompromisslosigkeit selbst schuld an der türkischen Aggression. Wären sie auf die »Vermittlungsvorschläge von russischer Seite«, die sich »intensiv um eine politische Lösung bemüht« habe, eingegangen, hätte womöglich sich »die Türkei damit zufrieden gegeben und nicht angegriffen«. Im Übrigen, so seine Belehrung, müsse man »in diesem Zusammenhang vermeiden, von syrischen Kurden zu sprechen«, da »ein erheblicher Teil der syrischen Kurden den Kurs von PYD/YPG ablehnen« würden. Um seine Behauptungen zu untermauern hatte Kollege Guilliard im Rubikon-Artikel ausgerechnet den ICG-Mann Joost Hiltermann sprechen lassen: »Ein erheblicher Teil der syrischen Kurden sind nicht damit einverstanden, einer ziemlich rigiden Herrschaft von PKK-nahen Kadern unterworfen zu sein, die ihre Politik mehr an PKK-Chef Öcalan ausrichten, als an den örtlichen Befindlichkeiten und sie durch das Bündnis mit den USA in eine gefährliche Lage gebracht haben«. Nun, Erdoğan hätte es nicht besser formulieren können!

Die polemische Kritik des Kollegen Guilliard, welcher weder den Rang einer sachlichen Kritik noch einer rhetorisch-gelehrten Polemik erreichen kann, besteht aus Schuldzuweisungen, Unkenntnis historischer Gegebenheiten, Halbwahrheiten, unzulässigen Verallgemeinerungen und auf Hören-Sagen basierenden Ferndiagnosen. Es mag sein, dass diese Kritik der polemischen Kritik als eine Aufwertung der beiden Artikel des Kollegen Guilliard verstanden werden könnte. Dem ist nicht so. Aber die Erwiderung ist deshalb notwendig, weil seine fragwürdigen Argumentationen bei zahlreichen deutschen Kommunist*innen Gehör finden.

Auf ein Kurzformel gebracht sieht Kollege Guilliard die kurdische Befreiungsbewegung (nicht »Unabhängigkeitsbewegung«) als »Handlanger des US-Imperialismus«, deren Unterstützer*innen nur zur »beschränkter Analyse mit gravierenden Fehleinschätzungen« fähig, stellt das bürgerliche Völkerrecht dem leninistischen Prinzip des Selbstbestimmungsrechts der Völker entgegen und versteht die Russische Föderation sowie das Molla-Regime des Irans als Hochburgen des Antiimperialismus. Eine solche Sichtweise ist weder Marxistisch, noch ist sie als eine friedensbewegte Position zu gebrauchen.

Rücken wir einiges zurecht

Es ist richtig, dass imperialistische Kräfte, allen voran die USA und die Regionalmächte wie die Türkei oder arabische Despoten seit Jahren versuchen, den gesamten Nahen und Mittleren Osten neuzuordnen. Dafür heizen sie blutige Konflikte an, führen Stellvertreterkriege, verhindern politische Lösungen und unterstützen mit allen Mitteln unterschiedliche Terrororganisationen. Es entspricht der Tatsache, dass die USA, ihre NATO-Partner und sog. »Koalitionäre« unter eklatanter Verletzung des Völkerrechts in Syrien agieren – so wie sie es seit Jahren in verschiedenen Regionen der Welt auch tun. Daher ist es selbstredend, ja gar verpflichtend, dass die Friedensbewegung weltweit dieser Politik konsequent entgegentreten und sich für eine friedliche Lösung unter Einbeziehung der syrischen Regierung einsetzen muss.

Zu betonen ist in diesem Zusammenhang: Für linke Kräfte und die Friedensbewegung käme es einem Akt der Selbstverleugnung und Selbstaufgabe gleich, würden sie die Opfer der Kriege in wichtig und unwichtig unterscheiden, hier aufschreien, aber dort schweigen. Linker Solidarität mit einer Verallgemeinerung »zweierlei Maß« vorzuwerfen und sie mit dem Handeln bürgerlich-liberaler Kräfte gleichzusetzen, ist nicht billig, sondern ehrverletzend.

Ebenso ehrverletzend und zutiefst unsolidarisch ist der Vorwurf vom »Idealisierung der syrisch-kurdischen Organisationen« – gerade gegenüber vielen revolutionären Internationalist*innen und Mitgliedern unterschiedlicher kommunistischer Parteien, die ihr Leben im Kampf gegen jihadistische Söldner verloren haben. Die linke Anerkennung des Aufbaus von basisdemokratischen Rätestrukturen, der Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit in einer Region der Rückständigkeit und die kritische Solidarität mit ihnen als »Idealisierung« zu problematisieren, kann im umgekehrten Sinne durchaus als Diffamierung verstanden werden. Dieser Vorwurf zeugt von Unkenntnis historischer Gegebenheiten und der Situation vor Ort, einer ignoranten Realitätsverweigerung sowie von einem Wunschdenken über die Rolle der Russischen Föderation und der syrischen Regierung. Nicht zuletzt zeugt es davon, dass nicht mal ein Hauch des Glaubens an die Machbarkeit von revolutionären Umwälzungen vorhanden ist. Wer den Glauben an die Revolution verloren hat, verliert sich unweigerlich in den Gefilden geopolitischer Verschwörungstheorien.

Bei der kritischen Solidarität mit den nordsyrischen Kantonen geht es nicht darum, die Legitimität der syrischen Regierung zu hinterfragen – sie ist so legitim wie alle Regierungen kapitalistischer Nationalstaaten. Ebenfalls falsch ist die Behauptung, dass die linke Unterstützung von »konföderalen Ansätzen« zur »Dekonstruktion Syriens« beitragen würde. Gerade diese Behauptung ist eine demagogische Gleichsetzung der linken, internationalistischen Solidarität sowie der nationalen Befreiungskämpfe mit imperialistischen Strategien. Seit wann ist für Marxist*innen und Kommunist*innen die »territoriale Einheit« kapitalistischer Nationalstaaten ins Beton gegossen, seit wann das Selbstbestimmungsrecht ad acta gelegt?

Werfen wir doch einen oberflächlichen Blick auf die Geschichte des syrischen Staates: Die Geschichte der Region ist im Grunde eine Geschichte der immerwährenden Fremdherrschaft und künstlich gezogenen Grenzen. So konnte Dank Bolschewiki im November 1917 das geheime Sykes-Picot-Abkommen zwischen Großbritannien und Frankreich bekannt werden, welches die Grundlage für das französische »Völkerbundmandat für Syrien und Libanon« nach dem ersten imperialistischen Weltkrieg bildete. Frankreich setzte 1930 die Gründung der »Syrischen Republik« durch, der nach dem Putsch der Baath-Partei 1963 aufgelöst wurde. Die Einzelheiten sparen wir uns. Schon nach dem Putsch im September 1961 waren syrische Kurd*innen, die in Syrien weiterhin die größte ethnische Minderheit ausmachen, 1962 zu »Ausländern« bzw. »Staatenlosen« erklärt worden. Baath-Regierungen hielten daran fest. Willkür, Zwangsumsiedlungen, Bevölkerungsaustausch und Rechtlosigkeit waren die Folgen dieser Politik. Das heutige syrische Regime war also bei weitem kein Unschuldslamm. Informierte werden sich sicher erinnern: noch bis 2011 war Syrien für die Bundesregierung ein »sicheres Herkunftsland«, in die man syrische und syrisch-kurdische Flüchtlinge ohne Weiteres abschieben konnte. Und wer könnte die »effektiven Verhörmethoden« in den syrischen Gefängnissen vergessen, deren Dienste nach 2001 von der CIA und BND ausgiebig in Anspruch genommen wurden?

Kollege Guilliard hat recht, wenn er Nordsyrien als Kornkammer des Landes beschreibt. Früher wurden in den nordsyrischen Gebieten 60 Prozent des Getreides produziert. Die kurdischen Produzent*innen jedoch mussten ihre Ernte nach Aleppo liefern und durften bearbeitete Getreideprodukte zum teurem Geld kaufen. Die Region wurde bewusst rückständig gehalten und durch die gezielte Umsiedlung von sunnitisch-arabischen Bevölkerungsgruppen in kurdisch besiedeltes Gebiet umgestaltet. Insbesondere nach der Machtübernahme von Baschar al-Assad in 2000 und der Vertiefung der Beziehungen zur Türkei wurden die Repressionen gegen die kurdische Bevölkerung verstärkt. Sicherlich waren die Wasserpolitik und die Einmarschdrohungen der Türkei dafür mitverantwortlich, aber der eigentliche Grund lag in dem arabischen Nationalismus der Baath-Partei. Insofern war das syrische Regime für die kurdische Bevölkerung die Regierung eines Unrechtsstaates, der sie ausgeliefert waren –bis zur Ausrufung der Autonomie.

Nicht »Idealisierung«, sondern kritische Solidarität

Internationalist*innen aus der Türkei, aber auch die noch immer verbotene KP der Türkei sehen die Verwirklichung von kommunalistischen Rätestrukturen in den nordsyrischen Kantonen weder als Sozialismus noch als dessen Alternative an. Die Entwicklung vor Ort erkennen sie als eine demokratische Revolution an und solidarisieren sich damit. Zahlreiche Mitglieder revolutionären Organisationen und kommunistische Parteien aus der Türkei beteiligen sich an dem bewaffneten Kampf der Volksverteidigungseinheiten. Sowohl innerhalb der YPG, als auch der YPJ stellen sie eigene Brigaden.

Die Tatsache, dass die Selbstverwaltungen sowie die Volks- und Frauenverteidigungseinheiten, trotz der Mehrheit der Kurd*innen, auch von Araber*innen, Armenier*innen, Assyrer*innen, Tschetschen*innen, Tscherkess*innen und Turkmenen, Muslime, Christen, Jesiden etc. gestellt werden und selbst die Verteidigungseinheiten basisdemokratisch organisiert sind, belegt die Verankerung der Rätestrukturen und der Selbstverteidigung innerhalb der Bevölkerung. So hat am 29. Dezember 2016 eine verfassungsgebende Versammlung, an der alle dieser Bevölkerungsgruppen vertreten wurden, einen »Gesellschaftsvertrag der Demokratischen Föderation Nordsyrien« ratifiziert und sich für eine »Demokratische Föderation Syrien« ausgesprochen. [3]

Wer des Lesens und Schreibens mächtig ist, wird aus dem Gesellschaftsvertrag herauslesen können, dass die Kantone keine Unabhängigkeit begehren und sich für ein demokratisch verfasstes, föderales Syrien einsetzen. Kollege Guilliard verwechselt hier offenbar die Positionen Barsanis mit denen der nordsyrischen Kantone. Im Übrigen; nicht der Kurs der PYD, sondern der Kurs der Barsani-Kräfte findet keine Zustimmung unter den syrischen Kurd*innen. Seit Jahren versuchen die USA und auch die Türkei die Kantone dazu zu drängen, dass Barsani-Kräfte, die in Nordsyrien über keine gesellschaftliche Basis verfügen, überproportional in den Selbstverwaltungen vertreten werden. Und wer auch nur Fragmente der Thesen von Abdullah Öcalan gelesen hat, dürfte von »Unabhängigkeitsbestreben PKK-naher Kräfte« nicht sprechen – es sei denn, er hat etwas anderes im Sinne.

Insofern ist es nachvollziehbar, wenn die nordsyrischen Kantone der syrischen Regierung nicht vertrauen und folgerichtig, dass die Selbstverwaltung Afrins den sog. Vermittlungsvorschlag Russlands abgelehnt hat, da dies der Aufgabe der Selbstverwaltung und der Nichtigerklärung des Gesellschaftsvertrags gleichgekommen wäre.

Aus linker Perspektive gibt es sicherlich einiges an den Thesen Öcalans, die sich auf postmarxistischen und libertär-anarchistischen Argumentationen aufbauen, zu kritisieren. Dennoch muss anerkannt werden, das seine Thesen sich für die gesamte kurdische Befreiungsbewegung, für einen großen Teil des kurdischen Volkes, aber auch für unterschiedliche revolutionäre Kräfte zur Inspirationsquelle und zum strategischen Wegweiser ihrer Kämpfe entwickelt haben. Gleichzeitig ist auch anzuerkennen, dass die Kantone in Nordsyrien die Machbarkeit einer emanzipatorisch-demokratisch-sozialen Alternative unter den Bedingungen des Krieges und des Terrors weit über die Region sichtbar gemacht haben. Dennoch bedürfen Öcalans Thesen einer historisch-materialistischen Kritik, die auch von der verbotenen KPdT und anderen Internationalist*innen formuliert werden. Mit einem Hinweis auf viele längst veröffentlichte Kritik über die kurdische Befreiungsbewegung sollten wir es hier damit bewenden lassen. Von daher kann von einer Idealisierung der autonomen Strukturen und einer reinen Betrachtung durch die kurdische Brille nicht gesprochen werden.

Es ist eine Tatsache, dass die Rätestrukturen in den nordsyrischen Kantonen funktionieren. Das hat sicherlich mit der dort realisierten Form einer gewissen Staatlichkeit zu tun, die gemäß der Realität des Bevölkerungsmosaiks in Nordsyrien nicht nationalstaatlich sondern inklusiv ist. Aber auch mit der geschickten Ausnutzung der Widersprüche zwischen den verschiedenen Groß- und Regionalmächte. Wir haben anzuerkennen, dass die nordsyrischen Kantone es bewerkstelligen konnten, eine Schlüsselrolle in Syrien einzunehmen.

Die verbotene KPdT und andere revolutionäre Kräfte aus der Türkei betrachten diese Tatsache, aber vor allem die taktische Zusammenarbeit der Syrisch Demokratischen Kräfte mit der US-Armee durchaus kritisch und stellen die Fragen, ob der zu bezahlende Preis nicht zu hoch ist und was die Alternative dazu wäre.

Konkrete Analyse der konkreten Situation notwendig

Um diese Frage beantworten zu können, ist eine differenzierte Betrachtung der konkreten Situation notwendig. In einer rückständigen, bäuerlich und kleinhandwerklichen Bevölkerungsstruktur geprägten Region Syriens, in der zudem die arabische Bevölkerungsteil in Stammesstrukturen organisiert sind, wird versucht trotz Embargo und Krieg die Armut gemeinsam zu verwalten. Obwohl die ökonomischen Bedingungen sehrt schwer sind, konnte es gelingen durch den Aufbau von Genossenschaften die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen. Da die PKK seit Jahrzehnten vor Ort verankert war und kurdische Organisationen schon ab 2004 im Untergrund sich formierten, konnte auch nach dem Rückzug des Regimes die Verwaltung friedlich übernommen werden.

Aufgrund der früheren Organisierung und der Bevölkerungsmehrheit konnte die kurdische PYD eine bestimmende Rolle spielen und setzte die Rätestrukturen durch, die nach und nach das Vertrauen der unterschiedlichen ethnischen und religiösen Gruppen erhalten haben. Unterdrückte Klassen schlossen sich zusammen, setzten Geschlechterquoten und Selbstverwaltung auf allen Ebenen durch, bildeten Verteidigungseinheiten in denen die Bevölkerungsgruppen selbst die Kämpfer*innen stellten. Früher durch das Regime enteigneten Ländereien wurden vergesellschaftet und den unterdrückten Klassen wurden Bedingungen geschaffen, unter denen sie relativ frei über ihr eigenes Schicksal entscheiden können. Ihre Verteidigungseinheiten führen keinen Angriffskrieg, sie sind keine Söldner, die andere Ländereien erobern wollen. Das alles sind aus linker Sicht Merkmale eines fortschrittlichen Kampfes. Die Verteidigung und Unterstützung von fortschrittlichen Kämpfen und Strukturen liegt in der Verantwortung der internationalen Solidarität – im Besonderen jener Kräfte, die die Fahne des proletarischen Internationalismus hochhalten.

Die kritisierte Zusammenarbeit der YPG/YPJ mit der US-Armee begann mit der Verteidigung von Kobani. Aufgrund der Tatsache, dass die YPG/YPJ keine eigene Luftwaffe haben, war aus ihrer Sicht für das Überleben der Kantone eine »taktische Allianz mit dem strategischen Feind« notwendig geworden, zumal sie mit der Luftunterstützung des syrischen Regimes nicht rechnen konnten. Die US-Unterstützung kam aber nicht prompt, da die USA Kobani opfern wollten. Erst als der Druck der internationalen Öffentlichkeit derart groß wurde, dass die USA sich nicht die Blöße geben konnten, begann die Luftunterstützung. Und nicht zuletzt – die Entscheidung, eine taktische Allianz mit der US-Armee einzugehen, war keine Entscheidung irgendeiner kurdischen Führungsriege, sondern die der Selbstverwaltungen und YPG/YPJ-Räte.

Die in den Räten organisierte Bevölkerung der Kantone sah schnell, dass sie durch wechselnde Bündnisse für das eigene politische Projekt Räume schaffen und dank des politischen Drucks einer interessierten internationalen Öffentlichkeit die imperialistischen Mächte zu Konzessionen gedrängt werden können.

Nach eigenen Aussagen wissen die Selbstverwaltungen, dass die taktische Allianz mit der US-Armee später auseinandergehen wird. In Afrin haben sie feststellen müssen, dass diese Allianz brüchig ist und die USA die Jihadisten nur zurückdrängen, aber nicht besiegen wollen. Da sie ohne Luftunterstützung ihre Gebiete nicht verteidigen konnten, haben sie sich aus Afrin zurückgezogen. Die Realität, dass imperialistische Kräfte ihnen jederzeit in den Rücken fallen können, hat sich sehr schnell bewahrheitet. Es ist schon bezeichnend, dass, während die PYD in Moskau ein Büro unterhält, deren ex-Vorsitzender Salih Müslim mit einem Einreiseverbot in die USA belegt wird. Deshalb intensivierten sie ihre Bemühungen um weitere Bündnisse mit Russland und der syrischen Regierung, zumal Russland mehrfach unterstrichen hat, dass die Kantone als Partner für die Zukunft Syriens gewonnen werden müssen. Berichte über Gespräche der Selbstverwaltungen mit der syrischen Regierung dürften auch den Kollegen Guilliard und anderen Kritikern nicht entgangen sein.

Nun, als Außenstehende haben wir nicht das Recht, den Bevölkerungsgruppen in den nordsyrischen Kantonen vorzuschreiben, wie sie ihre Revolution zu gestalten haben. Kritik an ihrer taktischen Allianz mit der US-Armee ist berechtigt, zumal Sprecher*innen von Rätestrukturen selbstkritisch zugeben, dass die USA in Syrien eigene Interessen verfolgen und die YPG/YPJ dafür instrumentalisieren wollen. Solange aber das syrische Regime nicht gewillt ist, die errungene Autonomie der nordsyrischen Kantone anzuerkennen und den Weg für einen demokratischen Neuanfang zu öffnen, solange werden sie gezwungen sein, die taktische Allianz aufrecht zu halten. Das jedoch macht sie nicht zu »Handlangern des US-Imperialismus«. Auch wenn es für manche Ohren widersprüchlich klingen mag, der eindeutige Klassencharakter der Selbstverwaltungen und die nichtkapitalistisch-demokratische Ausrichtung des Gesellschaftsvertrags macht die Kantone, trotz dieses Zwangs zu antiimperialistisch wirkenden Elemente in der Region. Auch wenn der Gesellschaftsvertrag die Eigentumsfrage offen lässt (was den früheren Enteignungen und Zwangsumsiedlungen geschuldet ist), ändert das nichts an der Tatsache, dass gegenwärtig in Nordsyrien eine demokratische Revolution im Gange ist. Mag sein, dass die kurdische Befreiungsbewegung trotz ihrer Bekundungen, irgendwann den kapitalistischen Entwicklungsweg einschlagen wird. Immerhin ist sie keine kommunistische, sondern eine nationale Bewegung. Aber auch diese Tatsache kann nicht dazu führen, dem kurdischen Volk das Selbstbestimmungsrecht abzusprechen.

Linke, Kommunist*innen und Revolutionär*innen stehen in der Pflicht, die Selbstverwaltungen solidarisch zu begleiten und bei aller Kritik, ihre eigenen Entscheidungen zu akzeptieren. Die verbotene KPdT und andere kommunistische Organisationen haben sich dazu entschieden und stehen mit ihren Kämpfer*innen den Verteidigungseinheiten zur Seite. Es wird Zeit, dass auch in der BRD Linke endlich die eurozentristische Brille absetzen und wenigstens wieder an die Machbarkeit einer Revolution zu glauben beginnen. Das alleine wäre revolutionär genug für europäische Verhältnisse.

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[1] Siehe: https://www.rubikon.news/artikel/kurden-im-zwielicht

[2] Siehe: http://www.murat-cakir.de/ueber-afrin-zum-faschismus/#more-510

[3] Siehe: http://civaka-azad.org/wp-content/uploads/2017/11/Gesellschaftsvertrag_p6.pdf